Gelbe und Grüne WBK – ein kunterbuntes Chaos ?
27.01.2004, DSB- Um es vorweg zu schicken: ein Großteil der Behörden geht derzeit vernünftig mit dem Waffengesetz um, Erlaubnisse werden ausgestellt, wie es das Gesetz vorsieht. Dennoch wird zur Zeit von zu vielen Behörden das Gesetz an zu vielen Stellen völlig sinnentstellt angewandt.
Die Auslegung - oftmals durch Erlasse der jeweiligen Länderinnenministerien vorgegeben - widerspricht einerseits klar dem Gesetzestext, andererseits werden vor allem den Sportschützen Beschränkungen auferlegt, die der Gesetzgeber so nicht wollte.
Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Eine Erwerbsmengenbeschränkung von zwei Waffen pro Halbjahr wird bei der neuen "Sportschützen-WBK" vorgeschrieben, obwohl diese nur für die "Grüne WBK" gelten soll.
  • Einzelnachweise des Verbandes über die "schießsportliche Eignung" für jeden Waffenkauf auf die neue Sportschützen-WBK werden gefordert.
  • Sogar für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen auf eine alte "Gelbe WBK" werden derzeit von einigen Behörden Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes gefordert.
  • Mit dem Antrag für eine "Sportschützen-WBK" soll der Bedarf der Waffen geschätzt werden, anschließend wird die Erlaubnis auf die beantragte Zahl begrenzt ausgestellt.

Diese Auslegungen des neuen Waffengesetzes dürfen nicht zu neuen, vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehenen Standards führen, die dann ihrerseits die Verwaltungsvorschrift des Bundes beeinflussen. Wir müssen uns deshalb rechtzeitig gegen derartige Entscheidungen zur Wehr setzten.
Wir bitten daher Mitglieder des Forum Waffenrecht und andere Interessierte, die von diesen oder ähnlichen fehlerhaften Gesetzesauslegungen betroffen sind, uns dies - unter Angabe des Bundeslandes und der Behörde - schriftlich mitzuteilen.
Das Forum Waffenrecht wird Betroffenen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung ggf. fachliche und finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Nur der Betroffene - das heißt nur Sie als Sportschütze, Jäger oder Sammler - kann die Verwaltungspraxis durch die Gerichte überprüfen lassen!
Forum Waffenrecht e.V., Landvogtei 1-3, 79312 Emmendingen, Fax: 07641 / 92 92 30, eMail: info@fwr.de.
Weitere Informationen zum Thema Sportschützen-WBK und zum Umgang mit Behörden finden Sie auf der Homepage des Deutschen Schützenbundes unter www.schuetzenbund.de.