Waffenrecht
Informationen auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministerium des Innern
04.02.2004- Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts am 01.04.2004 und der für den Vollzug des Waffenrechts wichtige Allgemeine Waffengesetz-Verordnung am 01.12.2003 sind umfangreiche Konsequenzen für den Sportschützen verbunden. Auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministerium des Innern wird in der neuen Waffenrechtsrubrik dazu informiert. Es „soll ... ohne großen Aufwand ermöglichen, sich mit dem Grundzügen des Waffenrecht vertraut zu machen“. Dazu wurden neben dem Waffengesetz und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und den zum neuen Waffenrecht herausgegebenen Presseerklärungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern auch eine Übersicht über häufig zum neuen Waffenrecht gestellte Fragen und die Adressen der zum Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten eingestellt. Diese Rubrik soll zukünftig erweitert und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wer-den. Da in dieser Rubrik „Waffenrecht“ „sicherlich nicht alle Fragen des Waffenrechts beantwortet werden“ können, empfiehlt das SMI betroffenen Bürgern „sich an die Landkreise und Kreisfreien Städte als die zum Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörden zu wenden“.

WaffG- Hauptseite des SMI (weitere unter Schwerpunkte)