Landessportbund-Mitglieder haben zahlreiche Vorteile

Harro Bieler, Fachbereichsleiter Recht & Sportstätten beim Landessportbund Sachsen (Foto: Landessportbund Sachsen, Jochen A. Meyer)

Harro Bieler, Fachbereichsleiter Recht & Sportstätten beim Landessportbund Sachsen (Foto: Landessportbund Sachsen, Jochen A. Meyer)

Manchen Sportvereinen ist es nicht bewusst: Mitglieder des Landessportbundes (LSB) Sachsen haben es einfach. Sie profitieren von Rahmenverträgen, indem sie bereits mit der Beitragszahlung an den LSB Leistungsgebühren oder Versicherungsprämien bezahlt haben.

Von Harro Bieter

Dank der großen Zahl seiner Mitglieder ist es dem Landessportbund Sachsen möglich, mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der ARAG-Versicherung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pauschal- bzw. Rahmenverträge abzuschließen. Wir wollen an dieser Stelle einen Überblick über den gegenwärtigen Inhalt der genannten Verträge geben.
Mit der VBG kann beginnend mit dem 1. Januar ein neues Versicherungsangebot von den Vereinen angenommen und abgeschlossen werden, mit der ARAG ist der ebenfalls mit dem 1. Januar beginnende Sportversicherungsvertrag überarbeitet und abgeschlossen worden.
Der GEMA-Vertragsinhalt ist bestehen geblieben, es ist lediglich eine neue Tarifübersicht erschienen.

Die Verwaltunqs - und Berufsgenossenschaft
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist mit einer Vielzahl anderer Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Mitgliedschaft für jedes Unternehmen - Sportvereine gelten als „besonderes Unternehmen" - besteht Kraft Gesetzes in der VBG.
Gesetzlich versichert sind in einem Sportverein diejenigen Personen, die aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses beschäftigt werden. Während Vereine ihre Beschäftigten bei der VBG anmelden und für sie einen Lohnnachweis erbringen müssen, brauchen sie für ihre Übungsleiter keine Meldung zu machen. Diese sind vom Pauschalvertrag des Landessportbundes Sachsen abgedeckt und erhalten bei Bedarf Leistungen wie bei einem Berufsunfall.
Ebenfalls pflichtversichert sind Personen, die wie Beschäftigte quasi „beschäftigtenähnlich" tätig werden, zum Beispiel Vereinsmitglieder, die Arbeitsleistungen für den Verein erbringen, die auf allgemeiner Übung bestehen und nicht in der Satzung vorgeschrieben sind.
Auf Grundlage des seit 1. Januar 2005 in Kraft befindlichen Gesetzes zur Verbesserung des Unfallschutzes ehrenamtlich Tätiger besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit, gewählte Ehrenamtsträger, deren Ehrenamt in der Satzung verankert ist oder deren Ehrenamt nach erfolgter Wahl noch in die Satzung des Vereins übernommen werden soll, über den Landessportbund Sachsen bei der VBG freiwillig zu versichern. Entsprechende Veröffentlichungen sind im Januarheft 2005 des „Sachsensport" bereits erschienen.

Der neue Sport-versicherunqsvertraq
Mit der ARAG-Versicherung ist der Sportversicherungsvertrag überarbeitet, neu gestaltet und zum 1. Januar 2005 verlängert worden. Ein Schwerpunkt der neuen Sportversicherung liegt in der noch umfassenderen Absicherung des gesamten Vereins- und Verbandsbetriebes und deren Mitglieder bei fast allen Veranstaltungen und Tätigkeiten. Der genaue Deckungs- und Leistungsumfang der neuen Sportversicherung ist mit einem Merkblatt allen Vereinen per Post zugegangen. Im Ergebnis der Verhandlung steht eine garantierte Prämienstabilität zu einem im Bundesmaßstab günstigen Prämienansatz bei weitgehender Beibehaltung oder teilweise Verbesserung der Leistungen für alle Mitglieder in den Vereinen, für die der Vertrag erarbeitet und optimiert wurde. Daher wurde der persönliche Versicherungsschutz (beispielsweise in der Unfallversicherung) für Nichtmitglieder, etwa in Schnupperkursen, nicht beibehalten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dieser Versicherungsvertrag als eine Art Basissicherung speziell auf die Risiken des sporttreibenden Vereinsmitgliedes und seinen Verein ausgerichtet ist und nicht als eine Absicherung für alle Lebensrisiken in unbegrenzter Höhe angesehen werden darf.
Gemessen an dem relativ geringen Beitrag pro Jahr und Person stellt dieser Sportversicherungsvertrag ein sehr gutes Versicherungspaket dar.

Die GEMA
Der mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bestehende Rahmenvertrag ist unverändert in Kraft. Die GEMA wird zur Wahrung von urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechten von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern treuhändlerisch tätig und prüft landesweit, ob Vergütungsansprüche zu stellen sind. Grundsätzlich müsste also jede Musiknutzung im Sportverein der GEMA vorher gemeldet werden. Um diesen Verwaltungsaufwand von jedem einzelnen Verein zu jeder Veranstaltung (auch von der GEMA) abzuwenden, ist dieser Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem DSB bundesweit in Kraft.
Auf dessen Grundlage ist in allen Bundesländern durch eine Zusatzvereinbarung, die am 8. Juni 2004 mit dem Landessportbund Sachsen verlängert wurde, eine im Einzelnen aufgeführte abgegoltene Musiknutzung für Sportvereinsveranstaltungen festgelegt worden. Diese Zusatzvereinbarung umfasst 15 näher aufgeführte Veranstaltungsarten. Wer über dieses Exemplar nicht verfügt, kann es auf der Internetseite des LSB unter www.sport-fuer-sachsen.de (Für Vereine/Mitgliedervorteile) herunterladen.
Da demnach also nicht alle Musiknutzungen unter der Zusatzvereinbarung abgegolten sind, beziehungsweise einige „nur" mit 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass bedacht werden, wenn es sich um der GEMA gemeldete Veranstaltungen handelt, empfiehlt es sich bei einer Folge von Veranstaltungen gleicher Art im Verein mit der GEMA eine Einzelpauschalvereinbarung (Verein - GEMA) abzuschließen.
Eines ist aber immer zu empfehlen: Es ist in jedem Falle günstiger, sich bei Fragen oder Unklarheiten mit der GEMA oder dem Landessportbund Sachsen vorher zu beraten und nicht erst, „wenn das Kind im Brunnen liegt". Das wäre der Fall, wenn sich die GEMA getäuscht sieht und in der Folge eine Sanktion ausspricht, zum Beispiel die Verdoppelung des Rechnungsbetrages. Was das für einen Verein bedeuten kann, ist jedem klar und kann bei entsprechendem Verhalten leicht vermieden werden.


Harro Bieler ist Fachbereichsleiter Recht & Sportstätten beim Landessportbund Sachsen. Herr Bieler ist auch maßgeblich in den Verfahrensprozess zur Aufnahme von Schützenvereinigungen in den Landessportbund eingebunden.
Zu erreichen ist Herr Bieler unter
Telefon0341-2163182
Fax 0341-2163185
EMail
bieler@sport-fuer-sachsen.de


Mit freundlicher Genehmigung der „Sachsensport, Heft 02/05“, Zeitschrift des Landessportbund Sachsen e. V. (15. Jahrgang, Nr. 160).