Presseinformation des Deutschen Schützenbundes vom 24.10.2001

Neuregelung des Waffengesetzes
Bundesrat verschärft den Entwurf der Bundesregierung

Deutscher Schützenbund, Wiesbaden, 24.10.01 - Am Freitag, dem 19.10.2001, stand der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts der Bundesregierung vom 11.7.2001 auf der Tagesordnung des Bundesrates zur Beschlussfassung. Die Ausschüsse des Bundesrates, die zuvor hierüber beraten hatten, legten dem Gremium insgesamt 121 Empfehlungen zur Abstimmung vor. Die Mehrzahl der Empfehlun-gen wurde mit großer Mehrheit angenommen, darunter auch eine Vielzahl von weiteren Verschärfungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung, der seinerseits schon erhebliche Verschärfungen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage vorsieht.

Abweichend von den Empfehlungen der Ausschüsse hat vor allem der Freistaat Bayern eine Reihe von Anträgen eingebracht, die den Interessen der Sportschützen entgegenkamen, ohne indes die öffentliche Sicherheit zu beeinträchtigen. Alle diese Anträge wurden von der Mehrheit pauschal abgelehnt:

  1. Die vorgesehene Regelüberprüfung des Bedürfnisses nach 3 und 6 Jahren sollte wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes nach bayerischer Auffassung entfallen - abgelehnt!
    Dabei wird hinter vorgehaltener Hand bereits jetzt gesagt, dass hierfür bei jeder Behörde mindestens eine Stelle zusätzlich einzurichten ist!
  2. Die Einführung einer Waffenbesitzkarte für Vereine - abgelehnt!
    Weil es auf die persönliche Zuverlässigkeit ankomme. Dabei gibt es im Wirtschaftsrecht seit Jahren Regelungen, nach denen ein Unternehmen die Erlaubnis erhält und lediglich eine Person benennt, die zuverlässig sein muss.
  3. Die Beibehaltung der Gelben Waffenbesitzkarte - abgelehnt!
    Obwohl die hiervon betroffenen Waffen nach allgemeiner Auffassung - auch der Polizei - nicht deliktsrelevant sind.
  4. Die Streichung der Meldepflicht für aus dem aktiven Schießsport ausgeschiedene Schützen - abgelehnt!
    Obwohl klar erkannt wird, dass eine derartige Regelung Unfrieden in die Vereine bringt und zu einem Bespitzelungssystem führt.
  5. Die Streichung der Altersregelung - abgelehnt!
    Obwohl keine Rechtstatsachen vorliegen, die eine Altersregelung rechtfertigen könnten.
  6. Die Streichung des Wegfalls des sog. Erbenprivilegs nach 5 Jahren - abgelehnt.
    Obwohl die sichere Aufbewahrung vorgeschrieben ist und der Erbe zuverlässig und persönlich geeignet sein muss.

Entgegen diesen sachgerechten und vernünftigen bayerischen Anträgen hat der Bundesrat eine Vielzahl von Verschärfungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung beschlossen. So bleibt es bei der bisherigen Altersgrenze von 12 Jahren für das Schießen mit Luftgewehr und Luftpistole. 14-18-jährige Schützen dürfen nur unter Aufsicht von zur schießsportlichen Jugendarbeit geeigneten Personen schießen; die Eignung ist der Behörde gegenüber nachzuweisen. Bei Ausnahmen vom Mindestalter wird eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung voraus-gesetzt; keine Zustimmung fand dagegen der noch weitergehende Antrag, eine Untersuchung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie vorzuschreiben!

Glatt ging auch der Antrag durch, die Aufbewahrung im sog. A-Schrank nur für Einzellader-Langwaffen und nicht mehr für Repetierer zuzulassen. Ebenso glatt setzte sich der Bundesrat über die Verfassung hinweg und schränkte das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein, in-dem den Behörden ein jederzeitiges Betretungsrecht der Wohnung zur Kontrolle der Aufbewahrung eingeräumt wird. Mit Mehrheit ist auch eine Beschränkung hinsichtlich des weiteren Erwerbs von Waffen beschlossen worden: Wer eine neue Waffe (für eine neue Disziplin) erwerben will, der muss nun nachweisen, dass er alle bisher in seinem Besitz befindlichen Waffen weiterhin für den Schießsport benötigt.

Dies sind nur einige Punkte aus dem langen Katalog von Verschärfungen. Der DSB fragt sich, wo-her das sich hierin widerspiegelnde Misstrauen gegenüber den Schützen kommt, da selbst die Organisationen der Polizei erklären, dass die Sportschützen nicht das sicherheitsrelevante Problem sind. Deutsche und europäische Politiker haben in der Vergangenheit immer wieder versichert, dass Sportschützen (und Jäger) zu einem allgemein rechtstreuen Personenkreis gehören, bei denen hin-sichtlich des Erwerbs und Besitzes von Waffen weniger strenge Regeln angebracht sind. Hieran wird der DSB in den kommenden Monaten im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Politiker erin-nern!

Die Bundesregierung hat nunmehr 6 Wochen Zeit, zu den Empfehlungen des Bundesrates Stellung zu nehmen und ihren Gesetzentwurf dem Bundestag zuzuleiten, der dann in die parlamentarischen Beratungen eintritt. Der Deutsche Schützenbund wird nichts unversucht lassen, unsinnige und durch keine Sicherheitsbelange gerechtfertigte Belastungen der Sportschützen zu verhindern.