Gemeinsame Erklärung des Deutschen Schützenbundes, des Deutschen Jagdschutzverbandes und des Forum Waffenrecht

Deutscher Schützenbund
, 15.01.2002
Das neue Waffenrecht: Ein Tiefschlag gegen Jäger und Sportschützen!

Nach Jahren intensiver und offener Gespräche der Bundesregierung mit den betroffenen Verbänden ist im Dezember 2001 dem Bundestag ein absolut inakzeptabler Gesetzentwurf zugeleitet worden. Dieser berücksichtigt die ständig von den Verbänden vorgetragenen Sachargumente in keiner Weise; im Gegenteil, er ist geprägt von einem abgrundtiefen Misstrauen gegen die rechtstreuen und zuverlässigen legalen Waffenbesitzer.

Beispielhaft seien hier einige der vielen Punkte aufgeführt, die die legalen Waffenbesitzer nicht akzeptieren können:

1. Die Umwandlung des Bedürfnisses von der Voraussetzung zum Erwerb zum ständigen und allgegenwärtigen Instrument zur Kontrolle des Besitzes. Das Bedürfnis soll zukünftig nicht nur für die Frage, ob eine Waffe gekauft werden darf, entscheidend sein, sondern der Behörde dauerhaft dazu dienen zu prüfen, ob eine Waffe behalten werden darf. Dieses neue Verständnis des Bedürfnisses bezieht sich auch auf bereits erworbene Waffen! Mit dieser Regelung wird für Sportschützen jeglicher Bestandsschutz für ihre Waffen abgeschafft.

2. Jagdwaffen müssen "geeignet und erforderlich" sein, d. h. der Jäger darf Waffen erwerben, erst bei Anmeldung entscheidet die Behörde, ob er sie überhaupt behalten darf. Mit dieser Regelung ist der Jagdschein als Erwerbsberechtigung ad absurdum geführt. In der Sache handelt sich um eine Begrenzung der Waffenzahl für Jäger durch die Hintertür.

3. Vereinsvorsitzende von Schützenvereinen müssen Mitglieder, die "aus dem aktiven Schießsport ausscheiden" der Behörde melden, damit deren Waffen eingezogen werden können. Diese Regelung ist der Ruin des sonst so hochgelobten Ehrenamtes und macht den Vorsitzenden zum "Blockwart" der Waffenbehörde, sie bringt Unfrieden in die Jahrhunderte alten, traditionsreichen Vereine, die unter dieser Belastung untergehen werden.

4. Die gelbe WBK wird im Ergebnis abgeschafft. Das heißt, dass die Behörde für jede Einzelladerlangwaffe eine umfassende Bedürfnisprüfung durchzuführen hat. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Verbände ist von diesen - im Ehrenamt - nicht zu leisten.

5. Bei Sportschützen führt jede neu zu erwerbende Waffe zur Prüfung, ob mit allen vorhandenen Waffen aktiv geschossen wird. Nur dann darf eine neue Waffe erworben werden, vorhandene Waffen, die nicht aktiv benutzt werden, müssen abgegeben werden. Diese Regelung führt im Ergebnis zu einer "Enteignung" der rechtstreuen Sportschützen.

6. Das Recht, Waffen an die nächste Generation zu vererben, soll in fünf Jahren ersatzlos wegfallen. Es ist in den 30 Jahren, die das alte Waffengesetz besteht, kein einziger Fall des Missbrauchs einer ererbten Waffe bekannt geworden. Der Entwurf stellt ohne Not sogar durch die Verfassung geschützte Rechte in Frage.

Die Verbände haben im Gesetzgebungsverfahren eigene Vorschläge zur sinnvollen Fortschreibung unterbreitet. Die Regeln zur Aufbewahrung von Waffen beispielsweise sollten auf Vorschlag der Verbände im Interesse der inneren Sicherheit und der Rechtsklarheit für die Waffenbesitzer geklärt werden. Über die gemachten Vorschläge hinaus, liefern die Erfordernisse der inneren Sicherheit aber keinerlei Gründe für weitergehende Beschränkungen im Bereich des legalen Waffenbesitzes.

Die legalen Waffenbesitzer haben in den letzten Jahrzehnten – seit Einführung des Waffengesetzes - bewiesen, dass sie rechtstreue Bürger sind. Selbst die Fachleute der Polizei bestätigen: "Die Bedeutung legaler Schusswaffen im kriminellen Geschehen ist verschwindend gering."

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt diese Tatsache nicht.

Er ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem legalen Waffenbesitz!

Um dieses Gesetz zu verhindern, müssen alle legalen Waffenbesitzer deutlich machen, dass sie mit diesen unvertretbaren Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit, mit dieser Gängelung bei der Ausübung des Schießsportes oder der Jagd, nicht einverstanden sind. Die Probleme des illegalen Waffenbesitzes dürfen nicht auf dem Rücken der legalen Waffenbesitzer ausgetragen werden.

Jeder einzelne der 4,5 Millionen legalen Waffenbesitzer ist aufgerufen, in dieser Frage gegenüber seinen Volksvertretern Stellung zu beziehen.

Jeder legale Waffenbesitzer muss sich fragen, ob er einen Abgeordneten wählen kann, der ein solches Gesetz unterstützt.