SSB-Vizepräsident Günter R. J. Plügge

SSB-Vizepräsident Günter R. J. Plügge

Sächsische Schützenzeitung 09/10-2001

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

auch zum "Tag der Sachsen" 2001 hat es sich bestätigt: Festwetter ist Glückssache. In der Regel und somit bereits traditionell herrscht zum Festumzug des größten sächsischen Vereins- und Bürgerfestes eine schlechte Wetterlage: Herbstlich kühl, dichte Wolken, zeitweise Regen bis Regenschauer - eben ein Sachsentagwetter. So war es leider auch in diesem Jahr wieder in Zittau zum 10. "Tag der Sachsen".
"Zittau - historisch und lebendig im Dreiländereck" lautete das Motto zum Jubiläumsfest. Histo-risch und lebendig präsentierten sich auch die sächsischen Schützen in Zittau. Die Abgesandten der 26 Schützenvereine waren im von etwa 5000 Teilnehmern gestalteten Festumzug angemessen ver-treten. Auch der Dauerregen konnte die Stimmung unserer Schützen nicht trüben und die wechselvolle Farbenpracht ihrer Fahnen sowie Uniformen nicht zum Verblassen bringen. Die Schützen-freunde leisteten vor vielen tausenden Zuschauern eine harte Brauchtumsarbeit, wie u. a. auch der einheimische Schützenkönig Georg Bielaß. Als "Lokalmatador" marschierte er würdevoll seinem Schützenverein voran - der "Privilegierten Schützengesellschaft zu Zittau 1584". Inzwischen hän-gen die getrockneten Uniformen und Schützenhüte wieder im Schrank. Für die Schützen hat der Alltag und das übliche Vereinsleben lange wieder begonnen. Aber die nächsten Festtagsorte können ins Visier genommen werden: Döbeln (2002), Sebnitz (2003).

Ich komme vom Höhepunkt des Brauchtums nun zum Höhepunkt des Sports: Die Deutschen Meisterschaften im Sportschießen. Das Ergebnis für das Jahr 2001 bestätigt in lobenswerter Weise, dass der Erfolg unserer sächsischen Sportschützen bei den Deutschen Meisterschaften im Jahre 2000 - fünf Meistertitel - keine "Eintagsfliege" war. Auch dieses Jahr können wir und gemeinsam über sechs Titel "Deutsche Meister" freuen. Das sächsische Team errang außerdem noch 11 Silber- und 6 Bronzemedaillen; das sind insgesamt 23 Medaillen für die Farben des SSB bei allen Deutschen Meisterschaften 2001 - damit 6 Medaillen mehr als im Vorjahr. Bezüglich dieser Leistungen möch-te ich nur einen Namen hervorheben: Deutsche Meisterin Anja Schumann vom SSC Neiden. Sie errang in ihrer Disziplin "Laufende Scheibe, Luftgewehr 10 m" im Vorjahr die Bronzemedaille und in diesem Jahr die begehrte Goldmedaille. Seitens des Präsidiums des SSB herzlichen Glückwunsch und Dank für diese hervorragenden Leistungen an alle Medaillengewinner und Beteiligten, welche zum gelingen dieser vortrefflichen Erfolge beigetragen haben!

Abschließend möchte ich mich zur vielleicht in diesem Jahr kommenden Neuregelung des Waffenrechts äußern: Die Bundesregierung ist ernsthaft bemüht, das seit 1976 geltende Waffengesetz in vielen Inhalten grundsätzlich neu zu regeln. Das Ziel dieser Novellierung soll die öffentliche Sicherheit, die Einschränkung des missbräuchlichen Umgangs mit Waffen sowie die Transparenz, Verständlichkeit und übersichtliche Anwendung des neuen Waffengesetzes sein. Inzwischen wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom Bundeskabinett gebilligt und auf den parlamentarischen Gesetzesgang gegeben. Sollte jedoch diese Entwurfsfassung zum Gesetz erhoben erden, wäre es an der Zeit, dass sich alle Schützenvereine und Schützen rechtzeitig auf die neuen Gesetzesinhalte vorbereiten und einstellen. Gemäß § 15 (Schießsportverbände; schießsportliche Vereine) hat der Sächsische Schützenbund als Schießsportverband künftig durch organisatorische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine (Schützenvereine) die ihnen nach dem neuen Waffenrecht obliegenden Pflichten erfüllen. Hinsichtlich des festen Willens des Gesetzgebers, den legalen Waffenbesitzer erheblich zu beschränken, kommen in einer Vielzahl neuer Regelungen auf die Landesschützenverbände (§ 15) erhebliche zusätzliche Belastungen zu.
U. a. muss der SSB dann darauf hinwirken, dass die Schützenvereine einen Nachweis (§ 15 Abs. 1 Nr. 7.b) über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder führen (während der ersten sechs Jahre, nachdem dem Schützen erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde) - insbesondere sei zu dokumentieren, welche Übungen der Schütze absolviert oder welche Disziplinen er geschossen hat. Zur Kontrolle sollten deswegen die Vereinsvorstände sich eine Übersicht über die Arten und Kaliber der Schusswaffen ihrer Mitglieder verschaffen. Der Gesetzentwurf unterscheidet u. a. künftig die Vereinsmitglieder in Sportschützen (§ 14) und Brauchtumsschützen (§ 16).
Um die Existenz von Scheinschützen zu verhindern, verlangt außerdem der Gesetzgeber von den jeweiligen Landesverbänden, dass ihnen die Schützenvereine den Nachweis (§ 15 Abs. 1 Nr. 7.c) über die Verfügung eigener Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten erbringen. Künftig muss der Schützenverein nachweisen, dass er über den geregelten Zugang zu einer Schießstätte verfügt, auf der mit den Schusswaffen, für die ein Bedürfnis geltend gemacht wird, auch geschossen werden kann. Weiterhin sieht der Entwurf im § 14 vor, dass ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen nur bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt wird, der einem anerkannten Schießsportverband (z. B. Landesschützenverband) angehört.

Liebe Schützenfreunde, aus den o. g. wenigen Ausführungen über den Gesetzentwurf lässt sich erkennen, welche umfangreichen organisatorischen Maßnahmen auf die Schützenvereine und den SSB zukommen. Da bisher nicht jeder unserer über 300 Schützenvereine über eigene oder gepachtete Schießstätten oder für die aufgrund der Vielzahl seiner betriebenen Disziplinen notwendig geeigneten Schießstätten verfügt, sind mögliche Probleme zur Herstellung der gesetzlichen Forderungen rechtzeitig zu lösen. Dieser Weg wird nicht einfach sein. Dabei muss Verständnis, gute Nachbarschaft und Schützenkameradschaft zwischen den Schützenvereinen eine gute Brücke bilden. Die Vorstände der Schützenvereine sollten sich bereits jetzt auf die Problematik einstellen. Erforderliche Absprachen über vertragliche Regelungen für die regelmäßige Schießstättennutzung (auch als gegenseitige Hilfe), die im Sinne des § 15 anerkannt werden können, sollten auch bei Schützenfesten und anderen Begegnungen der Vereine angeregt bzw. erörtert werden - um später die vertragliche Form zu erhalten.

Ich wünsche Ihnen dabei ein gutes Gelingen und grüße Sie herzlich mit Schützengruß

Günter R. J. Plügge, 1. Vizepräsident des SSB